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Staaten – Freiwillige Konstrukte

von | Nov. 12, 2025 | Politik & Recht

Wir alle ordnen uns jeden Tag unserem „Staat“ unter und befolgen dessen Regeln, auch wenn diese völlig absurd sind, Politiker diese selbst missachten (beispielsweise Masken- oder Maulkorbpflicht und Kontaktverbote) und das Handeln der Regierung fernab von dem ist, was die breite Masse für richtig befindet. Und genau dies ist eigentlich der Untergang eines Staates, welcher grundsätzlich erschaffen wurde, um im Interesse der sich freiwillig unterordnenden Menschen zu agieren und Vorteile zu bringen. Lass mich dir erklären, was ich damit meine und warum das eigentlich völlig logisch ist.

Evolution und Recht

Bevor es irgendwelche festen Rechtsstrukturen gab, gab es nur das Naturrecht. Unsere Vorfahren mussten überleben und daraus ergeben sich automatisch die naturrechtliche Erlaubnis zu töten, zu ernten, Bäume zu fällen und so weiter. Der Mensch hat aber nie vollkommen auf sich alleine gestellt gelebt, sondern stehts in Stämmen, Sippen und Gemeinschaften. In jeder einzelnen dieser Gemeinschaften gab es unterschiedliche Regularien, an die es sich zu halten gilt – stehts mit dem Ziel Ordnung zu schaffen und nicht jemanden explizit in seiner Freiheit einzuschneiden. So entfällt zum Beispiel das Recht zu töten, wahllos zu ernten et cetera, das Individuum kann aber auf der anderen Seite alle Vorzüge des gemeinschaftlichen Lebens genießen. Wichtig zu betonen ist, dass er stehts die Wahl hat ins Naturrecht zurückzukehren, würde dadurch aber auch entsprechend seine Rechte in der Gemeinschaft verlieren.

Staaten entstehen

Je mehr Gemeinden und Sippen aufeinandertreffen, desto mehr unterschiedliche Auslegungen von Recht treffen aufeinander und es kommt gewiss zu Konflikten; ein Beispiel:

Als Amerika kolonisiert wurde, trafen zwei völlig unterschiedliche Rechtssysteme aufeinander. Wenn zwei Indianer Streit miteinander hatten, wären sie niemals auf die Idee gekommen, einen Sheriff, um Rat zu fragen, genauso wenig andersrum. Besonders kompliziert wird es allerdings, wenn ein Cowboy mit einem Indianer Streit hat, da nicht klar feststeht, welches Rechtssystem greift – einer der beiden müsste sich also entweder dem anderen Rechtssystem unterordnen oder man müsste eine gemeinsame Rechtsebene schaffen, die übergeordnete Gültigkeit bekommt. Wie wir alle wissen, hat dies nicht stattgefunden und die Ureinwohner wurden brutal ausgebeutet und abgeschlachtet.

Beide Parteien oder Gemeinschaften haben immer die freie Entscheidungsmacht sich zusammenzuschließen und einen Staat zu bilden, also eine übergeordnete Rechtsebene, die für alle beteiligten Gemeinden wirksam wird. Logisch ist daher, dass dieser Staat allen beteiligten Gemeinden mit neuen Rechten Vorteile bringen muss – eine Gemeinde existiert ohne Staat, aber ein Staat niemals ohne Gemeinde. Ein Staat soll für ein einfacheres, sorgloses Leben sorgen.

Staaten wiederum bilden Staatenbunde, um auch hier von den Vorteilen zu profitieren. Ist dies nicht der Fall, so tritt der Staat aus (sollte er zumindest), wie es zum Beispiel Großbritannien mit dem Brexit. Ein Staat existiert ohne Staatenbund, aber ein Staatenbund niemals ohne Staat.

Folglich ist die korrekte Reihenfolge der Rechtsebenen:
Naturrecht > Sippenrecht > Gemeinschaftsrecht > Staatsrecht > Recht von Staatenbünden

Jede Unterordnung geschieht freiwillig und ist ein vollkommen natürliches Ergebnis einer wachsenden Gesellschaft. Um Chaos zu verhindern und gemeinsames Wachstum zu erreichen, werden immer neue, übergreifende Rechtsebenen geschaffen. Durch die freiwillige Unterordnung entsteht eine fiktionale Ordnung der Rechtsebenen:
Recht von Staatenbünden > Staatsrecht > Gemeinschaftsrecht > Sippenrecht > Naturrecht

Diese Struktur ist allerdings fiktional und entspringt der freiwilligen Unterordnung! Weil man uns jedoch in dem Glauben lässt, so sehe die Wahrheit aus, beenden wir nicht mehr unsere freiwillige Unterordnung, selbst wenn sich keine Vorteile mehr bieten.

Mit diesem Prinzip der Staatenlehre wäre eine Neustrukturierung von Staaten komplett ohne Krieg möglich: Der Staat, der seinen Bürger besser tut, gewinnt die Bürger und damit die Gemeinden. Sie ordnen sich freiwillig unter, geben Rechte freiwillig ab und genießen die dadurch neu erlangten Sicherheiten und Vorteile. Das Ergebnis wäre Zusammenhalt und Harmonie – aber gleichzeitig würden Kontrolle und Ausbeutung unmöglich und kein elitärer Machthaber würde mehr vom Leid der Massen profitieren.

Deutschland

Bei den deutschen Völkern gab es diese Souveränität gegenüber dem Staatenbund bis zur NS-Gleichschaltung 1934. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keine einheitlichen „Deutschen“, sondern es gab die deutschen Völker, welche in souveränen Staaten lebten: Königreich Preußen, Königreich Sachsen, Königreich Bayern, Großherzogtum Hessen und so weiter – insgesamt 26 an der Zahl. Diese ordneten sich freiwillig dem Deutschen Reich unter, um in Einheit dem Feind Stirn zu gebieten. Der ein oder andere wird wissen, dass wir uns seither im Kriegszustand befinden und dass das Besatzungsstatut und die Feindstaatenklausel noch immer gültig sind – heutige Bundes-LÄNDER sind keine Staaten und auch die BRD stellt keinen Staat dar, da sie weder Staatsvolk (Staatsangehörige), noch Staatsgebiet (Hoheitsgebiet), noch Staatsgewalt (Souveränität) aufweisen kann (Drei-Elemente-Lehre, internationales Recht).

Für einen Staat MÜSSEN nach diesem international gültigen Beschluss der Konferenz von Montevideo in 1933 ALLE DREI DIESER PUNKTE GLEICHZEITIG ERFÜLLT SEIN!

USA

Ein kurzer finaler Abstecher in die USA zeigt, dass wir in Deutschland nicht die einzigen Betroffenen sind. Zwar gibt es in Amerika noch immer 50 Staaten, die immer noch einiges an Souveränität gegenüber dem Weißen Haus besitzen, jedoch unterliegen auch sie stehts der sogenannten „Executive Order“ des Präsidenten oder der Gouverneure. Eine „Executive Order“ ist ebenfalls eine Form sozialistischer Gleichschaltung und Staatsgewalt und auch sie ist Kriegsrecht. Anders als hier jedoch bei den Amerikanern nicht ausgelöst durch Krieg im Außen, sondern durch Krieg im Innen – der Bürgerkrieg wurde nie offiziell ad acta gelegt. Aus diesem Grund benötigen die USA für ihre illegalen Angriffskriege überall auf der Welt auch keine Kriegserklärungen – sie befinden sich ja schon im Krieg.

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